Grundlagen der Fotografie
30.9.2022
Die Folkwang Universität der Künste ist die zentrale künstlerische Ausbildungsstätte für Musik, Theater, Tanz, Gestaltung und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen mit Campus und Veranstaltungsorten in Essen, Duisburg, Bochum und Dortmund.
Die Folkwang Universität der Künste besetzt zum 01.10.2023 eine
W2 Professur für das Fach Grundlagen der Fotografie
Fotografie wird an der Folkwang Universität der Künste in seiner gesamten Breite als ein interdisziplinärer Gegenstand zwischen Kunst, Gestaltung und Wissenschaft gelehrt. Der Bachelor-Studiengang Fotografie vermittelt auf umfassende Weise die Grundlagen des vielfältigen Mediums. Er zielt darauf, im Verlauf von acht Semestern die Entwicklung einer eigenständigen bildnerischen Position zu ermöglichen.
Wir suchen eine herausragende Künstler*innenpersönlichkeit mit ausgewiesenen profunden Kenntnissen und Erfahrungen im Bereich Fotografie. Im Fokus der ausgeschriebenen Stelle steht die Vermittlung fotografisch-künstlerischer Grundlagen in ihrer ganzen Breite. In der Bewerbung sollen die Vorstellungen der Bewerber*innen zur Grundlagenlehre auch in Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der Fotografie ausführlich dargelegt werden. Darüber hinaus soll im Werk ein eigenständiger Schwerpunkt erkennbar sein, der die bestehenden Lehrgebiete ergänzt und in den weiteren Verlauf des Bachelor-Programms integriert werden kann.
Wir wünschen uns Bewerber*innen mit einem großen Interesse für die fotografischen Anliegen der Studierenden. Sie sollen die Anforderungen an den Unterricht in den Grundlagen im fotografischen Feld, das permanenter Wandlung unterworfen ist, mit großer Neugier reflektieren und im Team mit den weiteren Lehrenden weiterentwickeln. Wir setzen ein ausgeprägtes gesellschaftliches und künstlerisches Bewusstsein voraus. Ziel der Lehre ist die Ausbildung eigenständiger, forschender und kritischer Künstler*innenpersönlichkeiten mit einem hohen Grad an Verantwortung für das fotografisch-künstlerische Handeln.
Erwartet wird ein abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium, eine mindestens fünfjährige erfolgreiche künstlerische Praxis sowie eine mindestens zweijährige Erfahrung in der Hochschullehre. Erwartet wird die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Lehrenden und Studierenden im Studiengang Fotografie und im Fachbereich Gestaltung, sowie darüber hinaus im weiteren Umfeld der Folkwang Universität der Künste mit den Fächern Tanz, Theater, Musik und Wissenschaften. Erwünscht ist das Engagement bei der Einwerbung von Forschungs- und Drittmitteln.
Im Übrigen sind die Einstellungsvoraussetzungen in § 29 Gesetz über die Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Kunsthochschulgesetz – KunstHG NRW) geregelt. Neben der Lehrtätigkeit wird eine engagierte interdisziplinäre Zusammenarbeit mit potenziell allen Studiengängen der Hochschule erwartet; in diesem Kontext ist neben dem Konzept für die Lehrtätigkeit im Grundlagenunterricht und im Bachelorstudiengang Fotografie zusätzlich ein Exposé für ein interdisziplinäres Unterrichtskonzept an der Folkwang Universität der Künste vorzulegen. Hinweise zu den Anforderungen des Faches finden sich in den entsprechenden Modulhandbüchern, die auf der Homepage der Hochschule veröffentlicht sind.
Die Mitarbeit an der hochschuldidaktischen Weiterentwicklung und in Gremien der akademischen Selbstverwaltung der Folkwang Universität der Künste sowie der Weiterentwicklung der Studienprogramme der Hochschule ist obligatorisch.
Einstellung
Die Stellenbesetzung erfolgt in der Regel unbefristet – je nach vorliegenden Voraussetzungen – im Rahmen eines Beamt*innenverhältnis oder im Angestelltenverhältnis mit Privatdienstvertrag. Soweit die pädagogische Eignung noch festzustellen ist, erfolgt die Beschäftigung zunächst befristet. Die Besoldung/Vergütung richtet sich nach der Besoldungsgruppe W2 der Landesbesoldungsordnung W (LBesO NRW) i.V.m. dem Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW). Die Lehrverpflichtung beträgt z. Zt. 13 Semesterwochenstunden.
Allgemeine Hinweise zum Bewerbungsverfahren
Die Folkwang Universität der Künste strebt bei weiblicher Unterrepräsentanz eine Erhöhung des Anteils an Frauen an und fordert deshalb einschlägig qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht Gründe überwiegen, die in der Person eines Mitbewerbers liegen.
Die Bewerbungen von Menschen mit Behinderung bzw. diesen Gleichgestellten im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht, sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Die Folkwang Universität der Künste versteht sich als familienfreundliche Hochschule und fördert Maßnahmen zur besseren Vereinbarung von Arbeit und Leben
Hinweis zum gendersensiblen Formulieren
Die Folkwang Universität der Künste nutzt den Gender-Stern und genderneutrale Formulierungen, um verschiedene Identitäten sprachlich einzuschließen.
Hinweis zum Datenschutz
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten vorübergehend gespeichert und zur Abwicklung des Bewerbungs- und ggf. eines Einstellungsverfahrens gespeichert werden. Wir behandeln diese Daten mit größter Sorgfalt nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
Bewerbung
Bitte richten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einer einzigen PDF-Datei (ohne Bewerbungsfoto) und ein Portfolio in einer zweiten PDF-Datei bis zum 30.09.2022 an den Rektor der Folkwang Universität der Künste und nutzen Sie hierzu das untere Online-Bewerbungsportal der Hochschule.
Bitte senden Sie Ihre Arbeitsproben zusätzlich per Post mit der gleichen Frist an:
Rektor der Folkwang Universität der Künste
Campus Welterbe Zollverein | Quartier Nord
Martin-Kremmer-Straße 21
45327 Essen
Das Vorstellungsverfahren findet voraussichtlich im späten Herbst 2022 statt.
Bei inhaltlichen Fragen zur Stelle wenden Sie sich bitte an Professorin Elisabeth Neudörfl.
Bei Rückfragen zum Exposé für ein interdisziplinäres Unterrichtskonzept können Sie sich an die Prorektorin für Studium und Lehre, Professorin Elke Seeger, wenden.
Bei allgemeinen personalrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte die Abteilung Personal.
Bei Fragen zur Gleichstellung der Geschlechter wenden Sie sich bitte an die zentrale Gleichstellungsbeauftragte Nina Kaiser.